Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst – je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr. Die drei Angaben dafür stehen auf Ihrer Heizkostenabrechnung.
Anlage zu §§ 5 bis 7 CO2KostAufG. Ihre Stufe ist hervorgehoben.
| Ausstoß in kg CO₂ je m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|
Die CO₂-Aufteilung ist eine von vielen Zeilen, die in einer Heizkostenabrechnung stimmen müssen. Wir prüfen die Abrechnung der Hausverwaltung, rechnen Einstufung und Umlageschlüssel nach und sagen Ihnen, was Sie umlegen dürfen und was bei Ihnen bleibt.
Ab 99 Euro im Monat, monatlich kündbar. Das Erstgespräch kostet nichts.
Der teure Fehler. Wer die Einstufung und die Berechnungsgrundlage nicht in der Heizkostenabrechnung ausweist, muss sich gefallen lassen, dass der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzt. Das ist echter Geldverlust für eine vergessene Angabe.
Ihr Anteil ist nicht umlagefähig. Er bleibt bei Ihnen – mindert aber als Werbungskosten den steuerpflichtigen Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn der Mieter selbst einkauft. Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme, rechnet er den Ausstoß aus und muss seinen Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung mit dem Lieferanten schriftlich bei Ihnen geltend machen.
Dieser Rechner nimmt eine reine Berechnung nach dem Stufenmodell vor und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Regeln.