21. September 2026
Die Baugenehmigungen 2026 liegen bis Juli über dem Vorjahreszeitraum.[5] Das zeigen die am 18. September veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes.[5] Für private Vermieter ist die wichtigste Einordnung: Eine genehmigte Wohnung ist noch keine fertiggestellte Wohnung.[8] Der amtliche Bauüberhang erfasst gerade diesen Unterschied.[8] Wir nutzen die neue Meldung deshalb als Anlass für eine örtliche Angebotsprüfung, nicht als pauschales Signal zum Kaufen, Verkaufen oder Ändern der Mietplanung.
Destatis unterscheidet zwischen dem einzelnen Berichtsmonat und dem bisherigen Jahresverlauf.[5] Für die Einordnung sind diese Angaben hilfreich:
Die Veröffentlichung im September beschreibt also nicht das Baugeschehen im September. Außerdem weist Destatis auf verspätete Meldungen der Baubehörden hin: Genehmigungen können erst in späteren Berichtsmonaten in die Statistik eingehen.[5] Wir empfehlen deshalb, den Zeitraum und die erfasste Gebäudeart neben jeder verwendeten Zahl zu notieren. Eine Monatszahl allein sollte keine langfristige Objektentscheidung tragen.
Den Abstand zwischen Planung und Fertigstellung zeigt die amtliche Jahresstatistik: Ende 2025 waren 760.700 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt.[8] Davon befanden sich 307.200 bereits im Bau.[8] Dieser Bauüberhang ist kein Verzeichnis sofort verfügbarer Mietwohnungen.
Bei den 2025 fertiggestellten Wohngebäuden dauerte es im Durchschnitt 27 Monate von der Genehmigung bis zur Fertigstellung.[8] Das ist ein Rückblick auf diese fertiggestellten Vorhaben, keine Zeitgarantie für heute genehmigte Projekte. Auch nicht jedes genehmigte Vorhaben wird umgesetzt: Im Jahr 2025 erloschen Genehmigungen für 35.700 Wohnungen.[8]
Aus den neuen Genehmigungszahlen allein lässt sich daher weder ablesen, wann eine bestimmte Nachbarschaft zusätzliches Wohnungsangebot erhält, noch welche Miete dort erreichbar sein wird. Wir behandeln die Statistik als Ausgangspunkt für Fragen. Die Antworten müssen aus der Lage und den konkreten Objekten kommen.
Für den praktischen Gegencheck schlagen wir folgende Arbeitsweise vor. Sie ist unsere redaktionelle Prüfmethode, keine weitere Aussage der Bundesstatistik.
Beginnen Sie mit Ihrer eigenen Wohnung oder dem geplanten Kauf. Notieren Sie Lage, Zimmerzahl, Wohnfläche, Zustand, Ausstattung und die angesprochene Mietergruppe. Vergleichen Sie zunächst möglichst ähnliche Wohnungen. Ein angekündigtes Viertel mit großen Familienwohnungen sollte nicht ohne weitere Prüfung als direkte Konkurrenz zu einer kleinen Bestandswohnung eingeordnet werden.
Suchen Sie in veröffentlichten kommunalen Wohnungsmarktberichten, Ratsunterlagen und Projektinformationen nach Vorhaben im Umfeld. Trennen Sie angekündigt, genehmigt, im Bau und fertiggestellt. Vermerken Sie Quelle und Datum. Ein angekündigter Bezugstermin bleibt eine Planangabe, solange der tatsächliche Stand nicht bestätigt ist. Fehlende Informationen markieren wir als offen, nicht als Beleg dafür, dass kein Neubau kommt.
Dokumentieren Sie vergleichbare Inserate über mehrere Beobachtungszeitpunkte. Fragen Sie bei lokalen Fachleuten gezielt nach der Nachfrage für Ihre Wohnungsart. Halten Sie Angebotsmieten und belegte Vertragsabschlüsse getrennt; ein verschwundenes Inserat werten wir nicht automatisch als Vermietung. Beim Kauf gehört daneben eine systematische Prüfung der Bausubstanz dazu. Wir empfehlen, mögliche Schwächen des Hauses unabhängig von der Marktmeldung zu untersuchen.
Stellen Sie der bisher angesetzten Miete eine vorsichtigere Variante gegenüber. Planen Sie zusätzlich einen längeren Leerstand und mögliche Instandhaltung ein, ohne diese Szenarien als Vorhersage auszugeben. Bei Eigentumswohnungen hilft es, Hausgeld und Kosten der Vermietung auseinanderzuhalten. Wir würden eine Kaufrechnung nicht allein dadurch passend machen, dass wir künftig steigende Mieten oder einen höheren Verkaufspreis unterstellen.
Angenommen, Sie prüfen eine ältere Wohnung in Bahnhofsnähe. Gleichzeitig wird am Stadtrand ein Neubauprojekt angekündigt. Statt aus der bundesweiten Genehmigungszahl direkt auf Ihre Vermietbarkeit zu schließen, legen wir beide Angebote nebeneinander: Sind Größe, Erreichbarkeit, Ausstattung und Mietergruppe vergleichbar? Ist das neue Projekt erst angekündigt oder bereits im Bau? Welche Informationen fehlen noch?
Ergibt die Prüfung keine belastbare Überschneidung, bleibt die Wirkung offen. Zeigen sich dagegen vergleichbare Wohnungen mit bestätigtem Bezugstermin, nehmen wir sie ausdrücklich in die Vermietungsplanung auf. Das Beispiel beschreibt eine Prüfentscheidung, keine Prognose darüber, wie sich Mieten entwickeln werden.
Fassen Sie die Prüfung auf einer Seite zusammen: amtlicher Datenstand, vergleichbare örtliche Projekte, offene Fragen und Konsequenzen für Ihre Annahmen. Benennen Sie außerdem, welche neue Information eine erneute Prüfung auslösen soll. So wird aus einer Schlagzeile eine nachvollziehbare Arbeitsgrundlage. Unser Fazit: Die neuen Zahlen sind ein Anlass, das lokale Angebot genauer anzusehen. Sie ersetzen weder die Objektprüfung noch eine belastbare eigene Rechnung.
[5] Destatis: Baugenehmigungen für Wohnungen im Juli 2026, 18.09.2026
[8] Destatis: Baufertigstellungen und Bauüberhang 2025, 22.05.2026
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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